Sehr geehrtes Expertenforum,
wir planen eine Praktikantin erstmalig zu beschäftigen, befristet für die Dauer von knapp unter 3 Monaten.
Dieses soll für sie als Orientierung dienen, und es sind € 600.-- / Monat als Entgelt bzw Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die geplante Arbeitszeit beträgt 40Std/Woche.
Die Person plant ihr Studium zum nächsten Wintersemester zu beginnen. Dieses Datum (ca. 01.10.26) überschneidet sich aber teilweise mit dem Orientierungspraktikumszeitraum. Dieser endet ca 15.11.26
Ist dies unschädlich, oder muss der komplette Orientierungspraktikumszeitraum nachweislich VOR Beginn des Studiums liegen?
Falls letzteres zutrifft, müsste für das Praktikum auch der Mindestlohn gezahlt werden, oder ist in diesem Fall ein Übergang vom Orientierungspraktikum zu einem freiwilligen studienbegleitendem Praktikum ohne Mindestlohnbindung möglich?
Im voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen, Savanna