Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Obstkorb - steuerliche Behandlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    der Arbeitgeber möchte künftig seinen Mitarbeitern wöchentlich einen Obstkorb zur freien Verfügung hinstellen. Die Sachbezugsfreigrenze ist bei vielen Mitarbeitern bereits ausgeschhöpft. Wie ist der Obstkorb steuerlich einzordnen? Gibt es andere Möglichkeiten der Steuerfreiheit als den klassischen "Sachbezugsfreibetrag"? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Obstkorb - steuerliche Behandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Obstkorb wird als „Aufmerksamkeit“ nach LStR 19.6 Abs. 2 Satz 1 eingeordnet und gehört damit nicht zum Arbeitslohn.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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