Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber möchte künftig seinen Mitarbeitern wöchentlich einen Obstkorb zur freien Verfügung hinstellen. Die Sachbezugsfreigrenze ist bei vielen Mitarbeitern bereits ausgeschhöpft. Wie ist der Obstkorb steuerlich einzordnen? Gibt es andere Möglichkeiten der Steuerfreiheit als den klassischen "Sachbezugsfreibetrag"? Vielen Dank.