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  • 01
    Neueinstellung aus dem Ausland - Prüfung Versicherungspflicht

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ein neuer Mitarbeiter aus dem Ausland kommend mit einem Verdienst über der JAEG möchte sich direkt privat versichern. Aus meiner Sicht spricht hier nichts dagegen.

    Er machte uns auf eine 2 jährige Wartefrist aufmerksam, die ich nicht kenne. Bei seinem ersten Arbeitsverhältnis in Dtl. musste er wohl 2 Jahre warten bis er in die PKV wechseln konnte. Obwohl er auch damals bereits beim Eintritt die Höhe der JAEG erreicht hatte.

    Muss eine derartige Wartezeit eingehalten werden, oder kann er sich direkt Privat versichern?

    Danke für Ihre Unterstützung und Beste Grüße

  • 02
    RE: Neueinstellung aus dem Ausland - Prüfung Versicherungspflicht

    Hallo SB Payroll,


    Personen die aus dem Ausland kommend eine Beschäftigung „oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ in Deutschland aufnehmen, sind krankenversicherungsfrei und demzufolge „sofort“ privat krankenversichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der private Krankenversicherungsschutz bei einem deutschen oder einem ausländischen Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen wird. Eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens ist dem Arbeitgeber vorzulegen und den Lohnunterlagen beizufügen. Der Krankenversicherungsschutz „Kraft Gesetzes“ ist hierbei grundsätzlich nicht möglich.


    Eine wie von Ihnen beschriebene „zweijährige Wartezeit“ ergibt sich nach unserem Kenntnisstand nach den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nicht.


    Da hierbei vordergründig privatrechtliche Regelungen zu beachten sind, bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu keine weitergehende Stellungnahme abgeben können.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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