Hallo liebes AOK Team,
ein Mitarbeiter befand sich bis inkl. März im Krankengeldbezug. Nun wird er wohl im Laufe diesen Jahres wahrscheinlich noch eine Reha folgen die über die Krankenkasse und nicht die DRV läuft. Wie ist es hier mit dem Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung? Wann müssen wir wieder Entgelt zahlen? Bzw. wie sind hier die Fristen bzgl. der Anrechenbarkeit von Krankheiten.
Danke vorab für die Antwort....