Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    neue Entgeltfortzahlung bei Reha über Krankenkasse

    Hallo liebes AOK Team,


    ein Mitarbeiter befand sich bis inkl. März im Krankengeldbezug. Nun wird er wohl im Laufe diesen Jahres wahrscheinlich noch eine Reha folgen die über die Krankenkasse und nicht die DRV läuft. Wie ist es hier mit dem Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung? Wann müssen wir wieder Entgelt zahlen? Bzw. wie sind hier die Fristen bzgl. der Anrechenbarkeit von Krankheiten.


    Danke vorab für die Antwort....

  • 02
    RE: neue Entgeltfortzahlung bei Reha über Krankenkasse

    Guten Tag,
     
    der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Für das Sozialversicherungsrecht geben wir Ihnen gerne folgende Information:  Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.

    Den konkreten Anspruch auf Krankengeld müssten Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse besprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: neue Entgeltfortzahlung bei Reha über Krankenkasse

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass der Mitarbeiter durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist (also auch während der Rehabilitationsmaßnahme und darüber hinaus). In diesem Fall wird – unabhängig von den zugrunde liegenden Erkrankungen – kein neuer Entgeltfortzahlungszeitraum ausgelöst. Es gilt hier der Grundsatz der sogenannten Einheit des Verhinderungsfalls. Wenn sich mehrere Krankheiten aneinanderschließen oder überlappen, beginnt die sechswöchige Entgeltfortzahlung nicht neu.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Fachexperte Arbeitsrecht

     

  • 04
    RE: neue Entgeltfortzahlung bei Reha über Krankenkasse

    Hallo lieber Fachexperte für Arbeitsrecht,


    nein, in diesem Fall bestand eine Krankengeldzahlung von Mitte Sep 25 - 03/2026. Seit April ist der Mitarbeiter wieder arbeiten. Die Reha wurde lt. seiner Aussage beantragt, wird aber frühstens im Oktober 2026 stattfinden. Aktuell geht er davon aus, das er weder vor, noch nach der Reha arbeitsunfähig sein wird. In diesem Fall, würde der MA bereits wieder 6 Monate voll gearbeitet haben. Daher meine Frage....sind wir dann wieder in der Entgeltfortzahlungspflicht oder müsste der MA nochmal Krankengeld beziehen?


    Viele Grüße

  • 05
    RE: neue Entgeltfortzahlung bei Reha über Krankenkasse

    Sehr geehrte Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Wenn zwischen Ende der ersten Krankheitsphase (hier also Ende März 2026) und Beginn der zweiten Krankheitsphase aufgrund der Reha-Maßnahmen (voraussichtlich im Oktober 2026) mindestens sechs Monate liegen, in denen der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, besteht wiederum ein Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen. Dies folgt aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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