Guten Tag,
wir erledigen die Lohnbuchhaltung für einen freien Träger, welcher nur an den TVÖD angelehnt ist.
Die Ausschlussfrist nach & 37 TVÖD wurde im Arbeitsvertrag nicht erwähnt. Aus diesem Grund erhält eine Mitarbeiterin nun rückwirkend für 2 Jahre ab Mai 2024 eine höhere Entgeltgruppe. In dieser Zeit war die Mitarbeiterin häufiger mit dem Kind krank. Die Entgeltbescheinigungen Kind krank der letzten 6 Monate wurden von unserem Lohnprogramm automatisch storniert und mit dem höheren Entgelt neu erstellt.
Hat die Mitarbeiterin auch für den Zeitraum von Mai 2024 bis Oktober 2025 Anspruch auf ein höheres Kinderkrankengeld?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.