Hallo zusammen,
ich brauche eure Einschätzung zur Abrechnung einer rückwirkenden Nachzahlung für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF).
Im GGF-Anstellungsvertrag von 2023 ist ein Zuschuss zur freiwillig gesetzlichen KV/PV vereinbart (hälftige Erstattung, gedeckelt auf 575,00 €/Monat).
Dieser Zuschuss zur freiwilligen GKV (AOK) wurde in den Jahren 2023 bis 2025 in der Abrechnung versehentlich vergessen.
Nun soll die Summe rückwirkend nachgezahlt werden.
Ebenfalls 2023 wurden andere vertragliche Ansprüche (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) erst abgerechnet, danach aber per Gesellschafterbeschluss für die Zukunft wieder gestrichen.
Um das hohe Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu umgehen, steht die Überlegung im Raum, die gesamte Nachzahlsumme im Juli 2026 voll steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn (sonstiger Bezug) abzurechnen.
Haltet ihr diesen Weg (Auszahlung im aktuellen Monat als voll pflichtiger sonstiger Bezug) für geeignet, um jegliche vGA-Diskussion in der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden?
Vielen Dank für eure Unterstützung!