Guten Tag,
ein Arbeitnehmer ist im Mai 2026 ausgeschieden. In der Gehaltsabrechnung Mai wurde ein Abzug i.H.v. 1000,00 € vom laufenden Bruttogehalt abgezogen zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos.
Nun hat man sich Anfang Oktober per Vergleich auf eine Nachzahlung von 500,00 € brutto geeinigt. Dürfen wir mit Abrechnungsstand September (wir rechnen den vergangenen Monat erst zu Beginn des Folgemonats ab) eine Nachberechnung/Korrekturabrechnung für den Austrittsmonat Mai erstellen, in welcher der Abzugsbetrag zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos um 500,00 € verringert wird? Hieraus ergibt sich dann eine Nachzahlung an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer für den Monat Mai, die SV-Beiträge werden für den Austrittsmonat korrekt berechnet. Die DEÜV-Meldung zum Ende der Beschäftigung wird storniert und neu erstellt. Vielen Dank für Ihre Antwort!