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  • 01
    Nachweis Pflegekind für Pflegeversicherung PV Abschlag

    Hallo liebes AOK Team,

    reicht der Nachweis vom Landratsamt das ein Pflegekind in Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII im Haushalt betreut wird aus um das betreute Kind im PV Abschlag für die zu berücksichtigende Kinderanzahlt zu berücksichtigen?

    Für ein weiteres Pflegekind habe ich den Kindergeldbescheid. Dies reicht ebenfalls aus?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Nachweis Pflegekind für Pflegeversicherung PV Abschlag

    Hallo Bach,
     
    die grundsätzlichen Hinweise zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 31. März 2025 enthalten eine Liste der anzuerkennenden Nachweise bezüglich des Nachweises der Elterneigenschaft und der Anzahl der (Pflege-) Kinder. Diese ist weitgehend abschließend, ohne dass jedoch im Einzelfall die Anerkennung eines anderen geeigneten Nachweises ausgeschlossen ist.
     
    Während der von Ihnen erwähnte Nachweis vom Landratsamt, das ein Pflegekind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII im Haushalt betreut wird, gemäß den grundsätzlichen Hinweisen für uns ausreichend ist, wird der Kindergeldbescheid des Pflegekindes dagegen nicht explizit aufgeführt, wäre aber nach unserem Verständnis ebenfalls als geeigneter Nachweis anzusehen.
     
    Da bei Zweifeln, ob die Berücksichtigungsfähigkeit eines (Pflege-)Kindes gegeben bzw. ob der Nachweis geeignet ist, die Krankenkasse auf Verlangen des Arbeitgebers hierüber entscheidet, empfehlen wir, ggf. eine solche Anfrage zu veranlassen.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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