Hallo liebes AOK Team,
reicht der Nachweis vom Landratsamt das ein Pflegekind in Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII im Haushalt betreut wird aus um das betreute Kind im PV Abschlag für die zu berücksichtigende Kinderanzahlt zu berücksichtigen?
Für ein weiteres Pflegekind habe ich den Kindergeldbescheid. Dies reicht ebenfalls aus?
Vielen Dank.