Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2027 greift die BVV.
U.a. erhält man die Information, dass die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkassen auch für den Nachweis vorliegen muss.
Zum 01.01.2021 wurde die schriftliche Mitgliedsbescheinigungen in Papierform für den Arbeitgeber abgeschafft.
Uns stellt sich die Frage, in welcher Form der Nachweis für die BVV herangezogen werden soll, wenn in Papierform nichts mehr zu Verfügung gestellt wird.
Nach Anmeldung unseres Mitarbeiters erhalten wir eine elektronische Bestätigung der Krankenkasse, inwieweit eine Mitgliedschaft vorliegt oder nicht. Mitarbeiterbezogen kann dies jedoch nicht abgespeichert werden, da oftmals mehrere Datensätze vorhanden sind, weshalb die Speicherung nach BVV nicht möglich ist.
Welcher Nachweis ist bei einer Betriebsprüfung heranzuziehen/vorzulegen?
Danke vorab