Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Bei Einstellung eines Beschäftigten im Jahr 2024 ist uns , als Arbeitgeber, ein Fehler bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterlaufen.
Der Beschäftigte war vorangegangen privat versichert, auf Grund Selbstständigkeit. Das Entgelt bei seiner Beschäftigung bei uns lag bereits bei Neueinstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Beschäftigte hätte müssen als gesetzliches Mitglied in der Krankenversicherung geschlüsselt werden. Leider wird der Beschäftigte jedoch weiterhin als privat Versichertes Mitglied geführt. Der Fehler fiel nun erst auf. Wie hat die Rückabwicklung der Sozialversicherungsbeiträge zu erfolgen? Trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
LH