Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mutterschutzfrist und Firmenfahrzeug zur Privatnutzung

    Eine Arbeitnehmerin ist in Mutterschutz ab 10.04.2026. Sie nutzt den Firmenwagen weiter während der Schutzfrist. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld enthalt den Sachbezug PKW.

    1. Muss der Sachbezug im Monat April aufgeteilt werden in steuerpflichtig / steuerfrei (ab Mutterschutzfrist) oder ist er im ganzen Monat steuerpflichtig?

    2. Wie verhält es sich im Monat Mai. Ist dann der Sachbezug 1% steuerfrei. Muss auch der Sachbezug Wohnung Arbeitsstätte mit dazugerechnet werden während der Mutterschutzfrist?

    3. Wie sieht es im letzten Monat (17.07.2026) aus, wenn die Mutterschutzfrist ausläuft und die Elternzeit beginnt (Auto wird mit Ende der Mutterschutzfrist abgegeben). Wird dann der Sachbezug bis zum Ende der Mutterschutzfrist steuerfrei als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt oder steuerpflichtig. Anteilig für den restlichen Monat oder für den gesamten Monat.

    4. Wie sieht es mit dem Sachbezug Wohnung/Arbeitsstätte aus. Kann ich als Arbeitgeber diesen noch pauschal versteuern, wenn sie gar nicht mehr fährt?

     

  • 02
    RE: Mutterschutzfrist und Firmenfahrzeug zur Privatnutzung

    Hallo Personal,
     
    Ihre Fragen zur Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs während der Mutterschutzfrist und der sich anschließenden Elternzeit betreffen ausschließlich das Steuerrecht, zu denen wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Wir empfehlen das zuständige Finanzamt bzgl. Ihres Sachverhalts zu kontaktieren.
     
    Fragen zum Steuerrecht können jedoch im Forum auch von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Mutterschutzfrist und Firmenfahrzeug zur Privatnutzung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    da die Nutzungspauschale bereits dann anfällt, wenn das Fahrzeug einen Tag im Monat überlassen wird, ist keine Aufteilung notwendig. Der Nutzungsvorteil kann nur in dem/n Monat/en steuerfrei belassen werden, der/die vollständig in der Mutterschutzfrist liegt/liegen.


    Bei der Erfassung des Nutzungsvorteils für den Arbeitsweg ist nach Auffassung der Verwaltung bereits in der Pauschale berücksichtigt, dass die Arbeitsstelle teils auch länger nicht aufgesucht wird. Deshalb ist auch in Mutterschutz - und Elternzeit die Pauschale anzusetzen.

    Alternativ wäre die Einzelbewertung mit konkreter Erfassung der Arbeitstage zu 0,002% des Listenpreises je Entfernungskilometer zulässig.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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