Eine Arbeitnehmerin ist in Mutterschutz ab 10.04.2026. Sie nutzt den Firmenwagen weiter während der Schutzfrist. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld enthalt den Sachbezug PKW.
1. Muss der Sachbezug im Monat April aufgeteilt werden in steuerpflichtig / steuerfrei (ab Mutterschutzfrist) oder ist er im ganzen Monat steuerpflichtig?
2. Wie verhält es sich im Monat Mai. Ist dann der Sachbezug 1% steuerfrei. Muss auch der Sachbezug Wohnung Arbeitsstätte mit dazugerechnet werden während der Mutterschutzfrist?
3. Wie sieht es im letzten Monat (17.07.2026) aus, wenn die Mutterschutzfrist ausläuft und die Elternzeit beginnt (Auto wird mit Ende der Mutterschutzfrist abgegeben). Wird dann der Sachbezug bis zum Ende der Mutterschutzfrist steuerfrei als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt oder steuerpflichtig. Anteilig für den restlichen Monat oder für den gesamten Monat.
4. Wie sieht es mit dem Sachbezug Wohnung/Arbeitsstätte aus. Kann ich als Arbeitgeber diesen noch pauschal versteuern, wenn sie gar nicht mehr fährt?