Liebes Expertenteam,
die Mutterschutzfrist beginnt am 07.11.2026 und läuft bis zum 13.02.2027. Vom 08.05.2026 bis zum 06.11.2026 ist die Mitarbeiterin im Krankengeld. Der Lohnsachbearbeiter muss zur Berechnung des Mutterschaftsgelds diese Werte im Lohnprogramm hinterlegen:
- Betrag = durchschnittliches Monatsnetto
- Satz = kalendertägliches Netto
- Tage = die zur Ermittlung benötigten Tage der drei zurückliegenden Monate
- Prozent = durchschnittliches Monatsbrutto
Meine Fragen:
- Auf welcher Grundlage berechnet sich in diesem Fall das Mutterschaftsgeld, wenn die Mitarbeiterin kein monatliches Netto, sondern nur Krankengeld in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist erhalten hat?
- Auf welcher Grundlage trägt der Lohnsachbearbeiter die geforderten Werte ein?
Über die gesetzlichen Grundlagen zu dem Sachverhalt würde ich mich ebenfalls sehr freuen bzw. falls Sie mir Links dazu zur Verfügung stellen könnten.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und viele herzliche Grüße :)