Guten Tag,
ich habe eine Mitarbeiterin im Mutterschutz, die monatlich Gehalt und 40€ Zuschuss zur Direktversicherung erhält (komplett AG finanziert). Im Tarifvertrag ist vorgeschrieben, dass die bAV in der Zeit des Beschäftigungsverbotes und des Mutterschutzes weitergezahlt wird. Im Erstattungsantrag U2 sehe ich, dass als Berechnungsgrundlage nur das Brutto und Netto - ohne bAV-Zuschuss zur Berechnung herangezogen wurde. Muss man hier unterscheiden, welchen Altersvorsorgevertrag man abgeschlossen hat (kapitalgedeckt, nicht kapitalgedeckt) oder welches Kriterium für die U2 Erstattung vom Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge muss man beachten?
Viele Grüße und Danke für Ihre Antwort
Sabrina Fritsche