Sehr geehrtes Expertenteam,
welche Schutzfristen greifen bei einer Totgeburt?
Gelten in diesem Fall ebenfalls die üblichen Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung?
Für uns stellt sich insbesondere die Frage, wie die Mutterschutzfristen in diesen Fällen darzustellen sind, da die Mitarbeiterinnen die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt voraussichtlich nicht in Anspruch genommen haben.
Geht es in diesem Fall lediglich um die Kostenerstattung durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen aus der ZGAST