Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Fall und bitten um Ihre Einschätzung:
Eine Mitarbeiterin hat erst einen Tag vor der Entbindung erfahren, dass sie schwanger ist. Sie konnte daher die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen und hat bis zum Tag vor der Geburt ihre Tätigkeit ganz normal ausgeübt.
In diesem Zusammenhang stellen sich für uns folgende Fragen:
1. Wie ist in einem solchen Fall mit der nicht in Anspruch genommenen Schutzfrist vor der Entbindung umzugehen?
2. Verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um die vorgeburtlich nicht genutzten Mutterschutztage oder verfällt dieser Zeitraum?
3. Für welchen Zeitraum besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
4. Welche Verpflichtungen ergeben sich für den Arbeitgeber hinsichtlich der Entgeltabrechnung und Meldungen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen