Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Beschäftigte beginnt am 09.06.2026 die Mutterschutzfrist. Die Beschäftigte war in der Zeit von 16.03.2026 bis 08.06.2026 im Bezug von Krankengeld.
Gelten als die 3 letzten abgerechneten Monate vor der Frist Januar, Februar und März , da im Mai und Juni kein Entgelt bezogen wurde? Die Beschäftigte erhielt im April und Mai lediglich einen Krankengeldzuschuss (TVÖD) , in dem die vermögenswirksamen Leistungen enthalten waren.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mfg
LH