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  • 01
    Mutterschaftsgeld selbstständig freiwillig versichert

    Eine Mitarbeiterin verlässt zum 01.08 das Unternehmen und möchte sich selbstständig machen und möchte eine freiwillige Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch abschließen. Das Kind wird voraussichtlich im November geboren.

    In diesem Zusammenhang stellten sich folgende Fragen:

    Hat man als selbstständig Versicherte Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

    Falls ja, wie hoch würde das Mutterschaftsgeld ungefähr ausfallen, wenn das monatliche Einkommen bei etwa 2.500 € liegt?

    Gibt es für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestimmte Wartezeiten oder Voraussetzungen, die beachtet werden müssen?

    Wie verhält sich der Bezug von Mutterschaftsgeld im Zusammenhang mit dem späteren Elterngeldbezug? Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?


    Vielen Dank für die Antworten :)

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld selbstständig freiwillig versichert

    Guten Tag,
     
    ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch für freiwillige Mitglieder, wenn diese mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
     
    Eine Wartezeit gibt es dabei nicht zu berücksichtigen.
     
    Hauptberuflich Selbstständige, die keine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V abgegeben haben, erhalten kein Mutterschaftsgeld, wenn der Krankengeldanspruch nur nach § 44a SGB V besteht (Krankengeldanspruch bei Organ- oder Gewebespende).
    Bei freiwillig versicherten Selbstständigen ist von den Krankenkassen zu prüfen, ob während der Dauer der Schutzfristen Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden. Insbesondere dann, wenn Selbstständige Arbeitnehmer beschäftigt haben, kann nicht mehr von einem entsprechenden Einkommensverlust ausgegangen werden. In diesem Fall ist kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegeben.
     
    Selbstständige, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V). Nach § 47 Abs. 1 SGB V beträgt das Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Hier empfehlen wir der Mitarbeiterin Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um einen möglichen Anspruch und auch die Höhe des Mutterschaftsgeldes zu klären.
     
    Ob das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht beantworten. Hier empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Elterngeldstelle aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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