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  • 01
    Mutterschaftsgeld nach Krankengeldaussteuerung und Arbeitslosengeldbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin hat Krankengeld bezogen bis 16.01.2025. Es erfolgte eine Aussteuerung. Höchstanspruch Krankengeld ausgeschöpft. Ab 17.01.2025 erfolgte Arbeitslosengeldbezug.


    Das Arbeitsverhältnis besteht ungekündigt fort. Allerdings erfolgte eine DEÜV-Abmeldung zum 16.01.2025 mit GdA 30 - Ende Krankengeld und anschließendem Arbeitslosengeldbezug.


    Nun ist dies Mitarbeiterin schwanger. Die Schutzfrist beginnt am 29.09.2026.


    Meine Frage: Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, richtet sich das Mutterschaftsgeld nach dem ALG-Bezug oder ist hier der Arbeitgeber gefordert die Aufzahlung zum Netto (nach Abzug der 13,- Euro täglichem Mutterschaftsgeld Krankenkasse) zu zahlen?


    Freundliche Grüße


    Andreas Meier

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld nach Krankengeldaussteuerung und Arbeitslosengeldbezug

    Hallo Herr Meier,


    vordergründig ist nach unserer Einschätzung zu klären, wie die schwangere Person zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist am 29.09.2026 versichert ist. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wie in der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation vom Aussteuerungstermin bis zum Zeitpunkt des Schutzfristbeginns ein durchgehender Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen soll. Dies kann nur die Versicherte mit der zuständigen Krankenkasse verbindlich klären.


    Grundsätzlich gilt:


    Sofern sich zum Beginn der Schutzfrist die Mitarbeiterin im Arbeitslosengeldbezug befindet, besteht aus dieser Geldleistung ein Anspruch auf „Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld“ durch die Krankenkasse. Eine Arbeitgeberzuschuss würde in einem solchem Fall nicht anfallen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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