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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mutterschaftsgeld/ Mutterschaftszuschuss

    Guten Tag,


    bei unserer Mitarbeiterin beginnt der Mutterschutz am 02.11.2026 und endet voraussichtlich am 08.20.2027. Zur Berechnung des Mutterschaftszuschusses nehme in die drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes - August 2026, September 2026 und Oktober 2026.


    Die Mitarbeiterin würde zum 01.01.2027 eine Gehaltserhöhung bekommen. Muss ich die Gehalterhöhung bereits für die Berechnung des Mutterschaftszuschuss an November 2026 berücksichtigen oder bleibt die Erhöhung außenvor da sie erst nach dem Berechnungszeitraum anfällt?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld/ Mutterschaftszuschuss

    Hallo fleißige_biene,
     
    da die Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld das Arbeitsrecht betrifft, bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu keine konkrete Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Während für die Berechnung des (sozialversicherungsrechtlichen) Mutterschaftsgeldes ausschließlich vergangenheitsbezogene Werte aus dem 3-monatigen Ausgangszeitraum  herangezogen werden, orientiert sich die Höhe des (arbeitsrechtlichen) Zuschusses zum Mutterschaftsgeld an den „gegenwartsbezogenen“ Verhältnissen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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