Guten Tag,
bei unserer Mitarbeiterin beginnt der Mutterschutz am 02.11.2026 und endet voraussichtlich am 08.20.2027. Zur Berechnung des Mutterschaftszuschusses nehme in die drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes - August 2026, September 2026 und Oktober 2026.
Die Mitarbeiterin würde zum 01.01.2027 eine Gehaltserhöhung bekommen. Muss ich die Gehalterhöhung bereits für die Berechnung des Mutterschaftszuschuss an November 2026 berücksichtigen oder bleibt die Erhöhung außenvor da sie erst nach dem Berechnungszeitraum anfällt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.