Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mutterschaftsgeld bei privater kv/pv

    Hallo AOK,

    Wir haben eine beschäftigte die privat krankversichert ist. Sie ist schwanger.

    Wir zahlen ihr Mutterschaftsgeld.

    Damit Sie einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält muss sich doch die Mitarbeiterin an das Bundesamt für soziale Sicherung wenden bzw wende ich mich als AG ebenfalls dorthin, damit ich das Mutterschaftsgeld als AG zurückerstattet bekomme.

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld bei privater kv/pv

    Hallo Personalfall,
     
    da bei Ihrer Frage zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld einer privat versicherten Mitarbeiterin arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir hierzu nur allgemein Stellung nehmen können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert sind, erhalten ggf. Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Höhe des durchschnittlichen kalendertäglichen Nettolohns, begrenzt auf höchstens 210,00 € für den gesamten Zeitraum der Schutzfrist.
     
    Der Antrag ist durch die Mitarbeiterin beim Bundesamt für Soziale Sicherheit zu stellen.
     
    Sofern der Arbeitgeber nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes zur Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet ist, kann er diese Auslagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz im Rahmen der Umlage U2 über die einzugsberechtigte Krankenkasse geltend machen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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