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  • 01
    Mutterschaftsgeld

    Liebes Experten-Team,

    wir haben eine AN, die ab dem 29.08.26 in Mutterschutz geht. Aufgrund unseres Tarifvertrags erhält sie eine Gehaltserhöhung im August. Wirkt sich die Gehaltserhöhung auf die Berechnung des Mutterschaftsgeld aus oder sind trotzdem nur die letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist relevant?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,

    als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz gezahlt, höchstens jedoch 13 EUR für den Kalendertag.
     
    Das bedeutet in dem angeführten Beispiel, dass wahrscheinlich die Monate Mai, Juni und Juli die letzten abgerechneten Kalendermonate sind und grundsätzlich heranzuziehen wären.
     
    Dauerhafte Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses oder auch bei der Höhe des Arbeitsentgelts sind zu berücksichtigen, wobei zu unterscheiden ist, ob die dauerhafte Änderung des Arbeitsentgelts während des Berechnungszeitraums wirksam wird oder die Wirksamkeit erst nach dem Berechnungszeitraum eintritt.
     
    Nach den vorliegenden Angaben ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe ab dem 01.08. greift, also nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes von Mai bis Juli.
     
    Wird eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe erst nach dem Ablauf des Berechnungszeitraums wirksam, ist diese erst ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit als Grundlage für die Ermittlung der Mutterschaftsleistungen heranzuziehen. Die Versicherte wird dadurch so gestellt, als hätte sie für die Zeiten der Schutzfristen ein Arbeitsentgelt in der geänderten Höhe bezogen.
     
    Da der Tarifvertrag nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird, ist ab dem Tag der Wirksamkeit (01.08.) das geänderte Nettoarbeitsentgelt Grundlage für die Mutterschaftsleistungen.

    Mit freundlichen Grrüßen

    Ihr Expertenteam
     

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