Liebes Experten-Team,
wir haben eine AN, die ab dem 29.08.26 in Mutterschutz geht. Aufgrund unseres Tarifvertrags erhält sie eine Gehaltserhöhung im August. Wirkt sich die Gehaltserhöhung auf die Berechnung des Mutterschaftsgeld aus oder sind trotzdem nur die letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist relevant?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!