Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Mutter-Kind-Vorsorge-Maßnahme

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    der Ehefrau eines unserer Mitarbeiter wurde von ihrer Krankenkasse eine Mutter-Kind-Vorsorge-Maßnahme für "sie (= Ehefrau) und die drei Kinder" bewilligt. Laut dem Bewilligungsschreiben sind die Kinder Begleitpersonen und erhalten keine Anwendungen. Weiter steht in diesem Schreiben, dass die Kosten für die Mitaufnahme des Ehemannes (= unser Mitarbeiter) von der Krankenkasse der Ehefrau übernommen werden. Der Ehemann verlangt von uns als Arbeitgeber für die Dauer der Maßnahme Entgeltfortzahlung. Ist ihm diese zu gewähren oder ist er hat er darauf in diesem Fall keinen Anspruch und muss (unbezahlten) Urlaub nehmen?

  • 02
    RE: Mutter-Kind-Vorsorge-Maßnahme

    Hallo Sachbearbeiter,


    Ihre Frage zum Entgeltfortzahlungsanspruch des Mitarbeiters im Zusammenhang der Mitaufnahme des Ehemannes bezüglich der Mutter-Kind-Vorsorge-Maßnahme der Ehefrau betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Fragen des Arbeitsrechts im Rahmen dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer), sowie von Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Mutter-Kind-Vorsorge-Maßnahme

    Guten Tag,


    nach meiner Einschätzung besteht für den Arbeitnehmer grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die bewilligte Maßnahme ist eine Mutter-Kind-Vorsorgeleistung der Ehefrau. Der Mitarbeiter nimmt nicht wegen einer eigenen Erkrankung oder Behandlung teil, sondern begleitet seine Ehefrau bzw. Familie. Ein Anspruch aus § 616 BGB scheidet regelmäßig aus, da die Teilnahme an einer (ggf. mehrwöchigen) Vorsorge- oder Kurmaßnahme keine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ darstellt. Bei einer nur sehr kurzen Abwesenheit könnte eine bezahlte Abwesenheit über § 616 BB zu rechtfertigen sein, wenn dieser nicht arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist.


    Allein die Kostenübernahme der Mitaufnahme durch die Krankenkasse begründet keinen arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.


    Soweit keine tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Sonderregelungen bestehen und § 616 BGB nicht einschlägig ist, kann die Abwesenheit daher lediglich über Urlaub, Zeitguthaben oder eine unbezahlte Freistellung abgedeckt werden.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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