Sehr geehrtes Expertenteam,
der Ehefrau eines unserer Mitarbeiter wurde von ihrer Krankenkasse eine Mutter-Kind-Vorsorge-Maßnahme für "sie (= Ehefrau) und die drei Kinder" bewilligt. Laut dem Bewilligungsschreiben sind die Kinder Begleitpersonen und erhalten keine Anwendungen. Weiter steht in diesem Schreiben, dass die Kosten für die Mitaufnahme des Ehemannes (= unser Mitarbeiter) von der Krankenkasse der Ehefrau übernommen werden. Der Ehemann verlangt von uns als Arbeitgeber für die Dauer der Maßnahme Entgeltfortzahlung. Ist ihm diese zu gewähren oder ist er hat er darauf in diesem Fall keinen Anspruch und muss (unbezahlten) Urlaub nehmen?