Guten Tag,
wir sind eine Gemeindeverwaltung, die auch für ehrenamtlich Tätige Abrechnungen durchführt.
Bei ehrenamtlich Tätigen wie z.B. Ortsbürgermeistern, die über dem Steuerfreibetrag von derzeit jährlich 3.300 € liegen, aber noch unter die Minijobgrenze fallen und auch nach Minijob abgerechnet werden, wobei die Ortsgemeinde als Arbeitgeber 2 % Pauschalsteuer abführt, werden am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt. Fallen diese Personen unter die Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung? Das gleiche gilt für andere ehrenamtlich Tätige wie z. B. Wehrführer.