Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mitteilungsverordnung § 93 AO

    Guten Tag,

    wir sind eine Gemeindeverwaltung, die auch für ehrenamtlich Tätige Abrechnungen durchführt.

    Bei ehrenamtlich Tätigen wie z.B. Ortsbürgermeistern, die über dem Steuerfreibetrag von derzeit jährlich 3.300 € liegen, aber noch unter die Minijobgrenze fallen und auch nach Minijob abgerechnet werden, wobei die Ortsgemeinde als Arbeitgeber 2 % Pauschalsteuer abführt, werden am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt. Fallen diese Personen unter die Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung? Das gleiche gilt für andere ehrenamtlich Tätige wie z. B. Wehrführer.

  • 02
    RE: Mitteilungsverordnung § 93 AO

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für alle Zahlungen, bei denen (hier: Pauschal-) Steuer abgeführt wird, entfällt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MV die Mitteilungspflicht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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