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  • 01
    Mitarbeiter verdient im Hauptjob bereits > Pflichtversicherungsgrenze + Nebenjob

    Ein freundliches Hallo zusammen,


    ich habe mich neu angemeldet, da wir Abrechnungsdienstleistungen für verschiedene Unternehmen anbieten.


    Einer unserer Kunden arbeitet sehr viel mit Aushilfen (NICHT Minijobbern), welche voll sv-pflichtig sind, in ihrem Hauptjob aber sehr oft schon weit oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze, ab und an sogar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.


    Dort machen wir das, weil die ursprüngliche Abrechnerin plötzlich krankheitsbedingt ausgefallen ist. Die zweite, noch anwesende Kollegin war relativ neu, musste uns aber in das Thema einführen – Richtlinien im Haus etc.


    Nun hat man jemanden, der Firmenzahler bei seinem Hauptarbeitgeber ist, mit 0110 angelegt. Sagt die zweite, noch anwesende Kollegin. M.E. ist das falsch und es wurde wahrscheinlich auch nie so gemacht. Korrekt sollte auch hier die 9111 sein. Klar ist das blöd für beide Seiten – aber am Jahresende wird dann ja automatisch abgerechnet.


    Oder liege ich da irgendwie falsch?

  • 02
    RE: Mitarbeiter verdient im Hauptjob bereits > Pflichtversicherungsgrenze + Nebenjob

    Hallo DeBeCon,
     
    nach Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, das ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer (JAE-Übergrenzer; Beitragsgruppenschlüssel bei Nutzung des Firmenzahlerverfahrens „9111“) eine weitere dem Grunde nach versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt.
     
    Da in der von Ihnen geschilderten Konstellation die betreffende Person in ihrer ersten Beschäftigung beim „Hauptarbeitgeber“ bereits ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze erhält und somit Krankenversicherungsfreiheit vorliegt, besteht auch in einer zweiten (bei Ihnen) daneben ausgeübten (grundsätzlich krankenversicherungspflichtigen) Beschäftigung Krankenversicherungsfreiheit.
     
    Aufgrund der Tatsache, dass beim „Hauptarbeitgeber“ der Beitragsgruppenschlüssel „9111“ Anwendung findet, ist dieser Beitragsgruppenschlüssel auch in der „Nebenbeschäftigung“ anzugeben.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Mitarbeiter verdient im Hauptjob bereits > Pflichtversicherungsgrenze + Nebenjob

    Hallo,


    vielen Dank. Dann wird das also zunächst angezogen und zum Jahresende praktisch eine "Spitzabrechnung" gemacht. Weil so kannte ich das auch.

  • 04
    RE: Mitarbeiter verdient im Hauptjob bereits > Pflichtversicherungsgrenze + Nebenjob

    Hallo DeBeCon,
     
    Ihrer Schlussfolgerung stimmen wir zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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