Ein freundliches Hallo zusammen,
ich habe mich neu angemeldet, da wir Abrechnungsdienstleistungen für verschiedene Unternehmen anbieten.
Einer unserer Kunden arbeitet sehr viel mit Aushilfen (NICHT Minijobbern), welche voll sv-pflichtig sind, in ihrem Hauptjob aber sehr oft schon weit oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze, ab und an sogar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Dort machen wir das, weil die ursprüngliche Abrechnerin plötzlich krankheitsbedingt ausgefallen ist. Die zweite, noch anwesende Kollegin war relativ neu, musste uns aber in das Thema einführen – Richtlinien im Haus etc.
Nun hat man jemanden, der Firmenzahler bei seinem Hauptarbeitgeber ist, mit 0110 angelegt. Sagt die zweite, noch anwesende Kollegin. M.E. ist das falsch und es wurde wahrscheinlich auch nie so gemacht. Korrekt sollte auch hier die 9111 sein. Klar ist das blöd für beide Seiten – aber am Jahresende wird dann ja automatisch abgerechnet.
Oder liege ich da irgendwie falsch?