Hallo,
ich habe eine Werkstudentin der zusätzlich noch einen Minijob als Babysitter und einen Minijob im Verkauf ausführt. Ist das möglich ohne den Werkstudentenstatus zu verlieren wenn sie insgesamt auf 20 Wochenstunden kommt? Oder ist das wie bei beinem Angestellten, welcher bei einer Hauptbeschäftigung nur noch einen Minijob ausführen darf? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.