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  • 01
    Minijobber Einzahlung in Versorgungswerk statt Rentenversicherung möglich?

    Guten Tag,


    ich habe eine Frage zu einer angestellten Ärztin die nur auf Minijobbasis in einer Praxis anfangen soll.

    Diese Ärztin möchte,dass die RV -Beiträge statt über die Minijob-Zentrale an die DRV an das Versorgungswerk der Ärzte gezahlt wird.


    Ist dies möglich?

    Was gibt es hier zu beachten ?

    Was wirdbenötigt?


    Beste Grüße


    UKoerner

  • 02
    RE: Minijobber Einzahlung in Versorgungswerk statt Rentenversicherung möglich?

    Guten Tag,
     
    Arbeitnehmer, die Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind und eine geringfügig entlohnte, (berufsständische) Beschäftigung ausüben, unterliegen in dieser Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht, von der sie sich auf Antrag befreien lassen können. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist ausschließlich auf die jeweilige konkrete Beschäftigung bei einem Arbeitgeber beschränkt.
     
    Sofern in Ihrem Sachverhalt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (aufgrund der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk) für die geringfügig entlohnte Tätigkeit vorliegt, ist eine Meldung an die Minijob-Zentrale mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ und dem Personengruppenschlüssel „190“ zu übermitteln. Zu beachten ist, das in einem solchen Fall der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung von 2% weiterhin nutzen kann.

    Die Ärztin müsste bei der DRV erfragen, ob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks auch auf den Minijob ausgeweitet werden kann. 

    Ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht möglich, sind die Rentenversicherungsbeiträge „normal“ über die Minijobzentrale abzuführen (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „109“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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