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  • 01
    Minijobber bei Austritt über Grenze

    Hallo,

    ich habe eine gfB, die immer monatsversetzt ihre eingereichten Stunden bezahlt bekommt (Dez. Std im Januar, Januar Std im Februar und so weiter) Nun hatte sie zum 31.5. gekündigt und im Juni ihre Mai stunden eingereicht. In Summe würde sie über die Grenze kommen.


    Frage 1: Muss ich den Mai wieder aufmachen, da zum 31.5. abgemeldet

    Frage 2: Es sind genau 2 Stunden zuviel. Wie handele ich das jetzt?

    Danke

  • 02
    RE: Minijobber bei Austritt über Grenze

    Hallo Dorow,
     
    überschreitet das Arbeitsentgelt nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise und unvorhersehbar in einzelnen Kalendermonaten die Geringfügigkeitsgrenze, ohne dauerhaft beabsichtigt zu sein, wirkt sich das unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob ist gesetzlich definiert und gilt als solches, wenn in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 603,00 € im Jahr 2026 verdient wird.
     
    Darüber hinaus wurde auch die Höhe des maximalen Verdienstes festgelegt. Im Kalenderjahr 2026 dürfen geringfügig entlohnte Beschäftigte im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1.206,00 €) verdienen. Der Jahreszeitraum ist in der Weise zu ermitteln, dass vom letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmonats ein Jahr zurückgerechnet wird. Im gesamten Kalenderjahr kann die betroffene Person damit im „Normalfall“ 7.236,00 € und im „Ausnahmefall“ höchstens 8.442,00 € verdienen.
     
    Davon ausgehend, dass in ihrem Sachverhalt das aus dem Minijob resultierende Entgelt „die anteilige Geringfügigkeitsgrenze (hier: 01.01. – 31.05.2026 = 3.015 Euro) nicht überschreitet, hat dies keine versicherungsrechtlichen Auswirkungen auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung.
     
    Allerdings wären im Monat Mai Beiträge von dem erhöhten Arbeitsentgelt an die Minijob-Zentrale abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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