Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Minijob und ruhendes Arbeitsverhältnis wegen voller EM Rente auf Zeit

    2 Beschäftigungsverhältnisse bei demselben AG:


    Ein MA ist bei seiner Hauptbeschäftigung in voller befristeter EM Rente. Es handelt sich um ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis.


    Nun möchte der MA einen Minijob mit einer neuen Personalnummer auch bei uns aufnehmen.


    Wird der Minijob getrennt als Minijob betrachtet?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


     

  • 02
    RE: Minijob und ruhendes Arbeitsverhältnis wegen voller EM Rente auf Zeit

    Hallo Skadi,


    mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet. Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist demnach allein zu prüfen, ob Arbeitgeberidentität besteht. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend. Für die Bestimmung des Arbeitgebers ist danach wesentlich, wer die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers hat.


    Entscheidend ist allein, dass es sich hier rechtlich um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft handelt.

    Die Nutzung einer zweiten Personalnummer in der Sozialversicherung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

    Wenn wir davon ausgehen, dass der Mitarbeiter aufgrund des Bezugs der Erwerbsminderungsrente sozialversicherungsrechtlich bereits abgemeldet wurde, könnte der „Minijob“ separat an die Minijob-Zentrale gemeldet werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.