Hallo,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Eine Person absolviert gerade eine schulische Ausbildung zum Fachinformatiker, die im Sommer beendet wird. Ab September wird die Person die BOS absolvieren, um das Fachabitur zu erhalten. Gerne wollen wir die Person ab sofort beschäftigen - voraussichtlich auf Minijobbasis.
Kann die Person in den Ferien (spricht Oster- und Pfingstferien 2027) als kurzfristige Beschäftigte umgeschlüsselt und abgerechnet werden? Somit könnte sie in dieser Zeit deutlich mehr Stunden leisten, als im Minijob.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.