Sehr geehrte Damen und Herren,
der AG möchte auch für die Minijobber, Höchstverdienst 603,00 € eine bKV abschließen, der Sachbezug 50,00 € ist bereits ausgeschöpft, die AN werden mit 2 % P-Lst abgerechnet.
Die Beitragszahlung soll jährlich erfolgen (32,90 € x 12) 394,80 €. Da die Sachbezugsgrenze überschritten ist, muss der Jahresbeitrag zur bKV nach § 37 b EStG mit 30 % pauschal besteuert werden. Dies wiederum löst eine Beitragspflicht in der Sozialversicherung aus. Ist damit der Minijob insgesamt in Gefahr?
Vielen Dank Kluge