Hallo Expertenteam,
wir haben für unseren Wertstoffhof einige geringfügig Beschäftigte (Minijobs).
Es ist nun so, dass der Wertstoffhof in ca. zwei Monaten geschlossen wird, die Beschäftigungen werden folglich aufgelöst.
Da einige Beschäftigte, auch Sozialversicherungspflichtige, aufgrund dieser Tatsache uns bereits verlassen haben und andere Beschäftigungen gefunden haben müssen wir die verbliebenen Minijobs die letzten Monate vermehrt einsetzen, damit der Wertstoffhof noch weiter betrieben werden kann.
Frage nun: Werden diese Beschäftigungen für die letzten 2-3 Monate sozialversicherungspflichtig, da die Einkommensgrenze überschritten ist oder greift hier evtl. eine Ausnahmeregelung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!