Liebes Expertenteam,
ich habe nachfolgend eine Frage zu einer geringfügigen Beschäftigung bezüglich der Vorausberechnung (Jahresprognose) für die nächsten 12 Monate.
Folgende Fall Konstellation:
Ein Beschäftigter bei uns arbeitet seit 01.01.2026 in Vollzeit mit 39,00/39,00 Std./Wo.!
Ab 01.10.2026 will der Beschäftigte die Stunden so weit reduzieren, dass er als Minijobber abgerechnet werden kann.
Info: Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung ist nach dem TVöD, der Verdienst der Monate Juli, August und September die im November 2026 ausbezahlt wird.
Die Jahressonderzahlung beträgt im November 2400,- €.
Meine Berechnung ab 01.10.2026:
Jahressonderzahlung 2400,-€ geteilt durch 12 Monate (Vorausberechnung) ist 200,-€
Der monatliche Verdienst auf Stunden umgerechnet darf daher „nur“ 400,-€ betragen, da die 200,-€ (aus der Jahressonderzahlung) mitberücksichtigt werden müssen.
Laufendes Arbeitsentgelt ab 10/2026 (400 € x 12 Monate=) 4800,- €
Jahressonderzahlung 2400,- €
Zusammen 7200,- €
Ein Zwölftes dieses Betrages beläuft sich auf (7200 € : 12 =) 600,- € und übersteigt nicht die Geringfügigkeitsgrenze!
Die Sozialversicherungsschlüssel lauten (Hinweis: Der Beschäftigte hat sich nicht von der RV-Pflicht befreien lassen und ist in der Hauptbeschäftigung in einer gesetzlichen Krankenkasse)
ab 01.10.2026 – 31.10.2026 -> 6 1 0 0 / 109
dann von 01.11.2026 – 30.11.2026 Sozischlüssel 1 1 1 1 / 101 (Grund: Sozialversicherungspflichtig da das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Laufendes Arbeitsentgelt von 400 € plus 2400 € Jahressonderzahlung. Im Monat November erhält der Beschäftigte eine Gesamtsumme von 2800 €)
dann ab 01.12.2026 wieder Sozischlüssel 6 1 0 0 / 109 bis weiterhin.
Teilen sie mir bitte ob diese Vorgehensweise richtig ist!
Sollte diese nicht richtig sein, bitte ich um Mitteilung wie diese Konstellation zu Berechnung bzw. zu verschlüsseln ist.
Ich bedanke mich im Voraus!