Hallo liebes AOK Team,
kann ein Mitarbeiter, welcher bis 30.09. als Werkstudent im Unternehmen war, ab 01.10. in einen Minijob im gleichen Unternehmen wechseln?
Viele Grüße
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Hallo liebes AOK Team,
kann ein Mitarbeiter, welcher bis 30.09. als Werkstudent im Unternehmen war, ab 01.10. in einen Minijob im gleichen Unternehmen wechseln?
Viele Grüße
Hallo Vivien,
ein Wechsel vom Werkstudenten zu einem geringfügig entlohnten Minijob beim gleichen Arbeitgeber ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo liebes Expertenteam,
danke für die Antwort. Das heißt die Grenze für die unvorhersehbare Überschreitung vom Entgelt > 603 € beginnt dann auch erst am 01.10. mit Beginn des Minijobs?
Viele Grüße
Vivien
Hallo Vivien,
Ihrer Mutmaßung, dass im geschilderten Fall für die unvorhersehbare Überschreitung der Beginn des geringfügig entlohnten Minijobs ab 01.10. maßgebend ist, stimmen wir zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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