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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Minijob Mutterschutz, VET

    Guten Tag! Ich hätte gerne eine Auskunft darüber, ob ein Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und zum Mutterschutzlohn bei Minijobbern bis 603 € besteht.

    Konkret geht es um eine Mitarbeiterin die nur auf Stundenbasis arbeitet und weniger als 600€ im Monat verdient.


    Danke!

  • 02
    RE: Minijob Mutterschutz, VET

    Guten Tag,

    auch Beschäftigte in einem Minijob haben grundsätzlich Anspruch auf die Leistungen des Mutterschutzgesetzes. Die Höhe des monatlichen Verdienstes (hier unter 603 €) schließt weder einen Anspruch auf Mutterschutzlohn noch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus.

    Zum Mutterschutzlohn:

    Soweit vor Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfristen ein ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, hat auch eine Minijobberin Anspruch auf Mutterschutzlohn. Dieser bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft.

    Zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld:

    Während der Mutterschutzfristen (regelmäßig sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) kann außerdem ein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen sein. Maßgeblich ist hierbei, ob das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 € übersteigt. Liegt das durchschnittliche Entgelt darüber, besteht grundsätzlich ein Zuschussanspruch, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.

    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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