Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der seit 01.07.2026 als Minijobber bei uns abgerechnet wird. Zuvor war er bei uns ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.
Der Mitarbeiter erhält monatlich 250 €. Mit der Abrechnung Dezember wäre geplant, dass ihm eine Jubiläumsprämie in Höhe von 1.100 € ausbezahlt wird.
Da der Minijob erst ab Juli begann, würde ich die Jahresgrenze für 2026 (Juli-Dezember) anteilig mit 3.618 € ansetzen. Inklusive der Jubiläumszahlung wären wir dann bei 2.600 € für Juli-Dezember, sodass die Grenze von 3.618 € nicht überschritten wäre. Bei der Jubiläumszahlung handelt es sich um eine einmalige Zahlung und um keine jährlich wiederkehrende Zahlung.
Somit dürfte die Jubiläumszahlung nicht schädlich für den Minijob sein oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.