Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Nebentätigkeit unserer Auszubildenden.
In unserem Unternehmen sind Auszubildende beschäftigt. Einige dieser Auszubildenden möchten zusätzlich zur Ausbildung eine Nebentätigkeit in Form eines Minijobs ausüben – ebenfalls in unserem Unternehmen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Klärung folgender Punkte:
1. Haben wir das richtig verstanden, dass eine zuständige geringfügige Beschäftigung im selben Unternehmen grundsätzlich möglich sein kann, sofern ein separater Arbeitsvertrag besteht und die Arbeitszeiten eindeutig getrennt und dokumentiert werden? Gibt es darüber hinaus weitere Voraussetzungen oder Punkte, auf die wir achten müssen?
2. Spielt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eine Rolle, ob sich die Tätigkeit im Minijob von der Ausbildung unterscheidet?
Ist es in diesem Zusammenhang zulässig, dass die Nebentätigkeit inhaltlich identisch oder ähnlich ist (z.B. Ausbildung in der Produktion und zeitgleicher Einsatz in der Produktion im Rahmen eines Minijobs)?
3. Bestehen aus Ihrer Sicht Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen, wenn eine solche Gestaltung gewählt wird?
Für eine Einschätzung bzw. Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften wären wir Ihnen sehr dankbar.