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  • 01
    Minijob ausländische Krankenversicherung

    Guten Tag,


    ich bin Studentin aus Frankreich und für mein Studium nach Deutschland gezogen. Nach meinem Studium plane ich, wieder nach Frankreich zurückzukehren.


    Derzeit bin ich weiterhin in Frankreich krankenversichert und familienversichert. Ich möchte gerne wissen, ob ich während meines Studiums in Deutschland eine Minijob-Tätigkeit ausüben darf, ohne meine französische Krankenversicherung aufzugeben, also weiterhin in Frankreich versichert bleiben kann.


    Meine Frage ist daher:

    Kann ich als französische Studentin mit bestehender französischer Familienversicherung in Deutschland einen Minijob ausüben und trotzdem in Frankreich krankenversichert bleiben?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: Minijob ausländische Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich gilt das Territorialprinzip – also es ist das Recht desjenigen Staates anzuwenden, in dem eine Beschäftigung ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn bestätigt wird, dass die soziale Absicherung in Frankreich weiter besteht und das deutsche Recht keine Anwendung findet. Hierzu müssten Sie sich von der französischen Krankenkasse eine sogenannte „A1“-Bescheinigung ausstellen lassen und diese dem Arbeitgeber aushändigen. Das Vorliegen der A1-Bescheinigung führt dazu, dass der Minijob in Deutschland nicht angemeldet werden muss und auch keine Beiträge in Deutschland für Sie oder dem Arbeitgeber anfallen.
     
    Jedoch gilt dann das französische Sozialversicherungsrecht. Ggf. könnten also Beiträge in Frankreich anfallen, so dass wir Ihnen empfehlen mit Ihrer Krankenkasse in Frankreich Kontakt aufzunehmen.
     
    Sollte keine A1-Bescheinigung in Frankreich ausgestellt werden können, gilt bei Aufnahme einer Beschäftigung das deutsche Recht. Da bei einem Minijob Krankenversicherungsfreiheit besteht, wenden Sie sich für Ihren Versicherungsschutz in diesem Fall bitte an die AOK in Ihrer Nähe.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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