Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine ANin hat einen Minijob mit 477,00 € erhält zusätzlich Krippengrundbeitrag und Essengeld sowie das Deutschlandticket. Da Krippe und Fahrtkosten ÖPNV sv-frei sind ist der Minijob nicht in Gefahr. Teilen Sie meine Ansicht? Muss die Erstattung der Kinderbetreuung und der FK ÖPNV extra im Vertrag vereinbart sein oder reicht es für die zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohen, wenn diese im Lohnschein ausgewiesen sind. Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Minijob

    Guten Tag,
     
    in den Geringfügigkeits-Richtlinien ist geregelt, dass einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Ein­nahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV -). Sie un­terliegen damit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Für die Beurteilung einer zusätzlichen Einnahme als Arbeitsentgelt ist daher vordergründig die lohnsteuer­rechtliche Behandlung zu prüfen. Ergibt sich aus den steuerlichen Regelungen, dass eine Zuwendung, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt wird, steuerfrei ist, so ist sie grundsätzlich auch nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber die Steuerfreiheit in der Entgeltabrechnung auch tatsächlich berücksichtigt.
     
    Insofern stimmen wir Ihnen zu, dass die zusätzlich zum Gehalt gewährten Zuschüsse den Minijob nicht gefährden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.