Sehr geehrte Damen und Herren,
eine ANin hat einen Minijob mit 477,00 € erhält zusätzlich Krippengrundbeitrag und Essengeld sowie das Deutschlandticket. Da Krippe und Fahrtkosten ÖPNV sv-frei sind ist der Minijob nicht in Gefahr. Muss die Erstattung der Kinderbetreuung und der FK ÖPNV extra im Vertrag vereinbart sein oder reicht es für die zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohen, wenn diese im Lohnschein ausgewiesen sind. Vielen Dank Kluge