Wir haben eine Mitarbeiterin (sie studiert), welche zunächst als Minijobberin bei uns beschäftigt war. Zusätzlich zu ihrer Tätigkeit bei uns hat sie eine weitere Tätigkeit als Minijobberin begonnen.
Beide Tätigkeiten zusammen ergeben mehr als 603€, sodass wir die Mitarbeiterin bei uns als Werkstudentin umgemeldet haben.
Nun stellt sich die Frage ob trotz der unterschiedlichen sozialversicherungsrechltlichen Beurteilung beide Jobs zusammengerechnet werden müssen oder ob bei der Werkstudentenätigkeit der Verdienst aus dem Minijob nicht mit berücksichtig werden muss?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.