Guten Tag!
Ein minderjähriger Minijobber hat einen Arbeitsvertrag mit 25 Arbeitstagen im Jahr (30 Werktage, § 19 JArbSchG).
2026 hat er 10 Urlaubstage genommen. Wie lege ich den Rest ordentlich ab?
Er war vom 01.07. bis 14.10. beschäftigt.
Wie viele Tage stehen ihm zu und wie ist zu runden?
Sein Arbeitszeitmodell ist Montag bis Freitag je 2 Stunden.
Zählt ein Urlaubstag dann mit 2 Stunden?
Die Kündigung hat seine gesetzliche Vertreterin unterschrieben (so wie im Arbeitsvertrag, § 14, geregelt), reicht es, wenn ein Elternteil unterzeichnet?
Für seine Zeit (01.07.–14.10.2026) haben wir Entwürfe für das Verzeichnis der Jugendlichen und die Gefährdungsbeurteilung. Müssen wir diese nach seinem Austritt noch anlegen? Wie lange bewahren wir seine Unterlagen auf (§ 50 JArbSchG)? Und sein ärztliches Attest geben wir ihm zurück (§ 41 JArbSchG) – dürfen wir eine Kopie behalten?
Danke und viele Grüße!