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  • 01
    Minderjährige in der Gehaltsabrechnung

    Liebes Team,


    eine 15-jährige soll mit mehr als 603 €, also sv-pflichtig, angestellt werden. Muss sie sich selbst versichern oder bleibt sie bei den Eltern mitversichert? Wie ist dann die Schlüsselung für die Personen- und Beitragsgruppen? PGS: 101 und BGS: 0110 (egal, ob privat oder gesetzliche Versicherung der Eltern?).


    Beim Minijob gibt es dann keine Besonderheiten, nehme ich an, also PGS 109 und BGS 6100 bzw. 0100 für privat Mitversicherte bei den Eltern?


    Danke.

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Minderjährige in der Gehaltsabrechnung

    Sehr geehrter Herr Kalb,

    für Minderjährige gelten hinsichtlich der Versicherungspflicht keine besonderen sozialversicherungssrechtlichen Regelungen. Mit Beginn eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist die Arbeitnehmerin mit der Personengruppe 101 (Arbeitnehmer ohne Besonderheiten) oder– sofern es sich um eine Berufsausbildung handelt – mit der Personengruppe 102 (Auszubildende) bei der zuständigen Krankenkasse bzw. gewählten Krankenkasse anzumelden. Die Beitragsgruppe lautet 1111.
     
    Bei einem Minijob erfolgt die Anmeldung zur Minijob-Zentrale mit der Personengruppe 6100 bzw. 6500 (wenn auf die RV-Pflicht verzichtet wird). Privat krankenversicherte Personen werden mit den Beitragsgruppen 0100 oder 0500 ebenfalls zur Minijobzentrale angemeldet. Es gelten jedoch für eine kostenlose Weiterversichrung in einer Familienversicherung die Beachtung, dass das Gesamteinkommen nicht oberhalb von 565 Euro/Monat betragen darf.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Minderjährige in der Gehaltsabrechnung

    Guten Morgen aus Berlin :)


    Das bedeutet, dass, wenn die 15jährige bisher bei den Eltern z.B. in der privaten Krankenversicherung versichert war, dass sie sich nun bei zB 700 € Bruttogehalt bei einer gesetzlichen KV als Mitglied anmelden muss (da Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird) und wir sie mit 1111 im Midijob abrechnen? Sie ist dann also nicht mehr familienversichert?


    Danke.

    Torsten Kalb

  • 04
    RE: Minderjährige in der Gehaltsabrechnung

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    genau, mit Aufnahme der Beschäftigung im Midijob-Bereich endet die Familienversicherung. Dies wäre auch der Fall, wenn die Arbeitnehmerin gesetzlich familienversichert gewesen wäre.

    Die Anwendung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs (sog. Midijob) ist ebenfalls korrekt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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