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  • 01
    Midijob + bAv

    Guten Tag,

    ich habe einen AN der laut AV über dem Midijob liegt. Durch eine bAV mit Gehaltsumwandlung liegt sein Steuer- und SV-Brutto im Midijobbereich. Muss ich ihn künftig als Midijob abrechnen?

    Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen.

  • 02
    RE: Midijob + bAv

    Hallo S.Bie,


    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne von 603,01 € - 2.000,00 €) liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.


    Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Arbeitsentgeltansprüche mindert das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt. Soweit das verminderte regelmäßige Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung innerhalb des Übergangsbereichs liegt, sind mit Beginn der Entgeltminderung die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.


    Entgeltumwandlungen zur Finanzierung von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 2 SGB IV bzw. § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 SvEV mindern ebenfalls das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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