Unser Mandant beschäftigt im Midijob-Bereich eine Beamtin, die als ehem. Polizistin ein Ruhegehalt bezieht.
Sie ist unter 55 und als Ergänzung zur Beihilfe bei der Halleschen privat versichert.
Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich die Mitarbeiterin sozialversicherungsrechtlich beurteile.
Mit Hilfe von Haufe bin ich nun zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in der KV+PV frei ist, und in der RV+AV pflichtig. Ist das so richtig?