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  • 01
    Midijob

    Unser Mandant beschäftigt im Midijob-Bereich eine Beamtin, die als ehem. Polizistin ein Ruhegehalt bezieht.

    Sie ist unter 55 und als Ergänzung zur Beihilfe bei der Halleschen privat versichert.

    Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich die Mitarbeiterin sozialversicherungsrechtlich beurteile.

    Mit Hilfe von Haufe bin ich nun zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in der KV+PV frei ist, und in der RV+AV pflichtig. Ist das so richtig?

     

  • 02
    RE: Midijob

    Hallo CaBa,
     
    wenn die betroffene Mitarbeiterin eine „Pension wegen Erreichens einer Altersgrenze“ bezieht und nicht gesetzlich krankenversichert ist, wäre diese mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0310“ und dem Personengruppenschlüssel „119“ anzumelden.
     
    Sofern sie allerdings eine „Pension wegen Dienstunfähigkeit“ bezieht, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Dabei sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich – wie von Ihnen richtig vermutet – anzuwenden.
     
    Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie des maßgeblichen Pensionsbescheides zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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