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  • 01
    Meldungen

    Guten Tag,

    wir haben schon immer eine KG und eine GmbH. Jetzt haben wir die KG mit ca. 400 Mitarbietern zum 31.12.2023 beendet und alle Mitarbeiter wurden in die GmbH zum 01.01.2024 übernommen.

    Darunter natürlich auch Mitarbeiter die zum 31.12.2023 Krank ohne Entgelt waren und eine Unterbrechnungsmeldung hatten sowie Mitarbeiter die Rente auf Zeit erhalten und auch hier eine Unterbrechnungsmeldung vorliegt.

    Wir haben alle Mitarbeiter zum 31.12.2023 abgemeldet und zum 01.01.204 angemeldet.

    Meine Frage hierzu. Mit welchem Meldegrund muss die Abmeldung und die Neuanmeldung erfolgen.

    Was für Auswirkungen hat dies auf die Mitarbeiter die eine Unterbrechung haben und was müssen wir hier jetzt machen. Neue Entgeldmeldungen wegen Krankengeld?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Petra Koch

  • 02
    RE: Meldungen

    Hallo Frau Koch,
     
    in Sachverhalten der von Ihnen beschriebenen Art ist vordergründig die Frage zu klären, ob von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, weil der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers eintritt oder ob ein neuer Arbeitsvertrag mit einer rechtlich anderen (natürlichen oder juristischen) Person vereinbart wird.
     
    Werden hierbei neue Beschäftigungsverhältnisse begründet, sind eine Ab- und Anmeldung zu erstellen (Meldegründe „30“ und „10“).
     
    Ist nach wie vor von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen, sind aber aus abrechnungstechnischen Gründen (z. B. unterschiedliche Betriebsnummern) Meldungen notwendig, hat dies mit den Meldegründen „33“ und „13“ zu erfolgen.
     
    Bleibt das rechtliche Beschäftigungsverhältnis unter gleicher Betriebsnummer so bestehen
    und erfolgt „nur“ abrechnungstechnisch ein Wechsel (z. B. der Beraternummer oder des Abrechnungssystems), wäre der Wechsel mit den Meldegründen „36“ und „13“ zu übermitteln.
     
    Eine erneute Unterbrechungsmeldung ist nicht erforderlich, da diese „Unterbrechung“ dem Rentenversicherungsträger bereits vorliegt.
    Ebenso sind für Mitarbeiter, die sich im Krankengeldbezug befinden, keine erneuten Entgeltbescheinigungen zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Meldungen

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Wenn ein neues Arbeitsverhältnis entstanden ist und eine 30 Abmeldung sowie eine 10 Neuanmeldung erfolgt ist, müssen dann neue Entgeltscheinigungen für die Mitarbeiter erstellt werden, die ab Beginn der Tätigkeit im neuen Unternehmen Krank ohne Entgelt sind?

  • 04
    RE: Meldungen

    Hallo Petra1234,
     
    sofern in Ihrem Sachverhalt „neue“ Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind, ist nach unserem Verständnis vordergründig unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien zu prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt.
    Zu diesem Datum wäre dann eine Anmeldung mit dem Meldegrund „10“ zu übermitteln. Sollte danach der Krankengeldanspruch wieder aufleben, wären auch neue Entgeltbescheinigungen zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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