Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Meldungen bei Gesamtrechtsnachfolge

    Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren,


    bisher haben wir eine GmbH & Co. KG und eine GmbH als eigenständige Firmen. Wir werden die „GmbH & Co. KG“ auf die „ GmbH“ verschmelzen. Durch die Gesamtsrechtsnachfolge der GmbH erlischt die GmbH & Co. KG mit der Eintragung ins Handelsregister. Zu welchem Tag sind die Mitarbeiter auf die neue Firma umzumelden? Mit der Eintragung ins Handelsregister? Ist es zulässig die Ummeldung zum nächsten Monatswechsel zu machen? Danke


     

  • 02
    RE: Meldungen bei Gesamtrechtsnachfolge

    Hallo Xy,
     
    Ihre Frage, zu welchem Zeitpunkt die Mitarbeiter bei einem „Betriebsübergang“ auf die neue Firma umzumelden sind, betrifft vordergründig Regelungen des Arbeitsrechts, zu denen wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können
     
    Weitergehende Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Meldungen bei Gesamtrechtsnachfolge

    Guten Tag,


    gemäß § 20 UmwG gehen mit der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister Vermögen und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger (hier die GmbH) über. Gem. § 35a Abs. 2 UmwG iVm. § 613a BGB tritt die GmbH ab diesem Zeitpunkt in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein; wird also Arbeitgeberin.


    Als neue Arbeitgeberin hat also exakt ab Eintragung der Verschmelzung die Lohnzahlung sowie die Melde- und Abführungspflichten für die Zukunft zu übernehmen. Dies kann mit der nächsten Gehaltsabrechnung durchgeführt werden.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

     

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