Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren,
bisher haben wir eine GmbH & Co. KG und eine GmbH als eigenständige Firmen. Wir werden die „GmbH & Co. KG“ auf die „ GmbH“ verschmelzen. Durch die Gesamtsrechtsnachfolge der GmbH erlischt die GmbH & Co. KG mit der Eintragung ins Handelsregister. Zu welchem Tag sind die Mitarbeiter auf die neue Firma umzumelden? Mit der Eintragung ins Handelsregister? Ist es zulässig die Ummeldung zum nächsten Monatswechsel zu machen? Danke