Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Meldungen bei EU-Rente

    Guten Tag,

    einer Mitarbeiterin wurde rückwirkend ab 01.09.24 eine befristete EU-Rente bewilligt. Zugang des Rentenbescheids war am 29.06.26. Laut Tarifvertrag ruht das Dienstverhältnis ab dem 01.07.26. Folgende Meldungen sind erfolgt: Abmeldung zum 31.08.24, Meldegrund 32, B.-Gruppe 1111; Anmeldung 01.09.24, Meldegrund 12, B.-Gruppe 3101. Meine Frage: Mit welchem Zeitraum muss die Abmeldung mit Meldegrund 34 erfolgen? Danke.

    MfG Meikel

     

  • 02
    RE: Meldungen bei EU-Rente

    Guten Tag,
     
    die von Ihnen geschilderten Meldungen bei rückwirkender Zubilligung der befristeten EU-Rente sind korrekt.
     
    Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Sofern eine Arbeitsunterbrechung länger als einen (Zeit-)Monat andauert, endet sozialversicherungsrechtlich, unabhängig von den arbeitsrechtlichen Regelungen, die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, so dass eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten ist.
     
    Sofern bis zum Zugang des Rentenbescheides Krankengeld gezahlt wurde, ist eine Abmeldung einen Monat nach Ende des Krankengeldbezuges mit Grund „34“ zu erstellen.
     
    Sofern kein Krankengeld bezogen wurde, ist eine Abmeldung zum 31.07.2026 mit Grund „34“ vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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