Guten Tag,
einer Mitarbeiterin wurde rückwirkend ab 01.09.24 eine befristete EU-Rente bewilligt. Zugang des Rentenbescheids war am 29.06.26. Laut Tarifvertrag ruht das Dienstverhältnis ab dem 01.07.26. Folgende Meldungen sind erfolgt: Abmeldung zum 31.08.24, Meldegrund 32, B.-Gruppe 1111; Anmeldung 01.09.24, Meldegrund 12, B.-Gruppe 3101. Meine Frage: Mit welchem Zeitraum muss die Abmeldung mit Meldegrund 34 erfolgen? Danke.
MfG Meikel