Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zu Meldungen. Unsere Arbeitnehmerin ist seit 01.05.2020 in unserem Unternehmen beschäftigt. Von 2023 bis 03.03.2025 war sie in Elternzeit und ab 01.Juli 2025 bezog Sie Krankengeld. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.08.2025 beendet (aber weiterhin AU). Die entsprechende Unterbrechungsmeldung 2023 wurde bereits damals erstellt. Nach einem Gerichtsvergleich müssen wir noch eine Vergütung für jeweils 07/ und 08/2025 über 1200 Euro Brutto zahlen. Ist hier eine Abmeldung vom 04.03.2025 bis 31.08.2025 mit dem Kennzeichen 1 Gleitzone und Entgelt korrekt? ( ab Juli erhielt die Beschäftigte ja Krankengeld und bekäme doppelte Zahlungen) Oder ist die Zahlung beitragsfrei und eine Abmeldung mit Entgelt 0 zu erstellen. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung mit Angabe der korrrekten Meldungen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.