Eine Beschäftigte erhält seit längerem eine (immer wieder neu befristete) volle Erwerbsminderungsrente. Nun hat sie am 13.08.2026 mitgeteilt, dass sie rückwirkend ab 01.04.2026 eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält. Dies stellt keine arbeitsvertragauflösende Bedingung unseres Tarifvertrages dar. Für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wollen wir daher einen Aufhebungsvertrag schließen. Unklar ist uns nun, wie die Zeit vom 01.04.2026 bis 13.08.2026 melderechtlich zu beurteilen ist. Die Unterbrechungsmeldung wurde bereits vor Jahren ausgelöst. Wird durch die rückwirkende Änderung der Rentenart eine Meldung ab April nötig (und wenn ja, welche) oder Erfolgt auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 13.08.2026 keine fallspezifisch besondere Meldung?
Über eine klärende Antwort zu den erforderlichen Meldungen in 2026 würde ich mich sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen