Hallo Expertenteam, wir haben folgenden Fall:
- Mitarbeiter ist seit 2024 außerhalb der Entgeltfortzahlung und bezieht Krankengeld
- In 2025 sind im Juni, Juli und November Sonderzahlungen vergütet worden - ohne Beitragsermittlung, da keine SV Tage
- Rückwirkend wird die EU Rente bewilligt zum 01.05.2025
- Für die Zeit 27.09.-26.10.2025 muss eine Meldung mit Grund 34 erstellt werden
- Für diesen Monat ermittelt unser Programm 30 SV Tage und die Sonderzahlungen werden nachträglich verbeitragt.
Unsere Frage: Ist dies korrekt, dass bei dem Grund 34 SV Tage anfallen und somit auch Beiträge entstehen können.